1. Geltungsbereich
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit SEO Bavaria GmbH, (nachfolgend SEO Bavaria genannt). Dienstleistungsverträge gelten nur in Verbindung mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Verträge werden als Dienst- und nicht als Werkverträge geschlossen.
2. Vertragsschluss
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben eines oder mehrerer Auftragsbestätigungen für Referenzpartner und Kunden kommt der Vertrag zustande. Angebote sind unverbindlich. SEO Bavaria ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder mehrerer vertraglicher Pflichten zu betrauen. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung von SEO Bavaria auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
3. Zahlungsbedingungen
Projekte und Servicetätigkeiten, welche auf Basis eines laufenden Dienstleistungsangebots umgesetzt werden, werden generell als Dienstvertrag auf Basis von pauschalen Beträgen realisiert. So werden nur die vereinbarten Beträge am Anfang eines jeden Leistungsmonats in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden anfallende Positionen erst nach Absprache umgesetzt und gesondert abgerechnet.
Einmalige Leistungsangebote werden durch eine Abrechnung von geleisteten Stunden am Ende eines jeden Kalendermonats in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beginnt ab dem Eingangsdatum. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, abgesehen von ausländischen Unternehmen, sofern sie eine gültige VAT Nummer im Vorfeld bereitstellen.
4. Reisekosten
Reisekosten (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten, etc.) werden mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Fahrten mit einem firmeneigenen PKW werden mit 0,50 € pro Kilometer abgerechnet. Soweit Flüge oder Hotelübernachtungen für das Projekt notwendig sein sollten, werden diese im Vorfeld zwischen den Parteien abgestimmt. Flüge bis zu vier Stunden werden hierbei in der Economy Class gebucht, Bahnfahrten bis zu 4 Std. werden in der 2. Klasse gebucht. Für die Reisezeit werden 50 % des jeweiligen Stundensatzes des reisenden Mitarbeiters in Rechnung gestellt. Reisen werden vorab zwischen den Geschäftsparteien abgestimmt.
5. Maßnahmen im Falle einer Abstrafung
Ziel des Suchmaschinenmarketings ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen zu den definierten Keyword-Sets. Suchmaschinenoptimierung ist ein dynamischer Wirkungsbereich und die Richtlinien durch Google unterliegen Schwankungen. Dem Kunden ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Was heute erlaubt ist, kann morgen gegen die Richtlinien verstoßen. Auch völlig natürlich entstandenen Links von bekannten Seiten wurden bereits durch Google als künstlich erzeugte Links eingestuft. Linkbuilding bringt große Chancen mit sich, birgt aber auch Gefahren für das Ranking einer Domain. Im Falle einer Abstrafung nutzen wir die laufenden, gebuchten Ressourcen umgehend für die Bereinigung des Linkprofils und das Auffinden der ausschlaggebenden Links sowie die Aufhebung der Abstrafung, bevor wir die Maßnahmen fortsetzen. Die Strategie wird im Anschluss erneut überprüft und gegebenenfalls angeglichen. Für solche Vorkommnisse kann SEO Bavaria keine Haftung übernehmen.
6. Daten
SEO Bavaria prüft und überwacht nicht, ob Inhalte oder Webseiten des Kunden Rechte Dritter verletzen. Für eine mögliche Abmahnung von Seiten Dritter ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe, Texte, Bilder und Videos alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, zu optimierende Begriffe, Texte, Bilder und Videos, die auf einen Vorschlag von SEO Bavaria im Rahmen einer Bedarfs- und Konkurrenzanalyse zurückgehen. Auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.
7. Kündigung
Der Dienstleistungsvertrag kann bei Beauftragung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, anschließend zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
Dem Auftragnehmer steht ein Recht auf Kündigung zu, sobald der Auftraggeber mit zwei Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand ist oder der Auftraggeber nicht im erforderlichen Maße mitarbeitet oder Zugang zu relevanten Tools und Informationen verwehrt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Urheberrecht
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von SEO Bavaria erstellte Objekte (Logos, Banner, Webdesigns, Internetseiten, Skripte, Programme, etc.) bleibt bei SEO Bavaria. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die uneingeschränkten Nutzungsrechte für die erstellten Objekte im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes.
9. Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SEO Bavaria die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz auf Webseiten, in Prospekten und weiteren Werbemitteln verwenden und verbreiten darf. Eine Veröffentlichung der URL wird gestattet.
10. Timing
Wir benötigen derzeit eine Vorlaufzeit von 14 Werktagen, sollte im Angebot keine andere Angabe vermerkt sein. Dieses Angebot gilt 14 Tage ab Erstellungsdatum.
11. Änderungen
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden sich ergänzungsbedürftige Lücken zeigen, so verpflichten sich die Parteien gegenseitig, über die unwirksame Bestimmung oder Lücke nachzuverhandeln und eine Lösung zu erarbeiten, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt. Können sich die Parteien nicht einigen, so gilt die gesetzliche Regelung.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Passau. Dieser Vertrag unterliegt unter Ausschluss von Rechtswahlklauseln und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 94032 Passau, auch wenn der Auftraggeber im Ausland sitzt.